Wie man in Hamburg eine Behindertenrente erhält: Schritt-für-Schritt-Anleitung für ukrainische Veteranen
Ukrainische Veteranen, die in Hamburg leben und unter den Folgen von Kampfverletzungen, Erkrankungen oder psychischen Traumata leiden, können in Deutschland die offizielle Feststellung einer Behinderung beantragen. Ein anerkannter Grad der Behinderung kann Zugang zu sozialen Nachteilsausgleichen, steuerlichen Vergünstigungen, einem besonderen Schutz im Arbeitsleben und weiteren Unterstützungsleistungen ermöglichen.
In Deutschland wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Er beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag können Personen stellen, die:
- sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder hier ihren Wohnsitz haben;
- gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen;
- ihren Gesundheitszustand durch medizinische Unterlagen nachweisen können.
Bei Veteranen können dazu unter anderem folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören:
- Folgen von Kampfverletzungen;
- Amputationen von Gliedmaßen;
- Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates;
- Hör- oder Sehbeeinträchtigungen;
- posttraumatische Belastungsstörung (PTBS);
- chronische Schmerzsyndrome;
- neurologische oder psychische Erkrankungen.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Anders als im ukrainischen System der Invaliditätsgruppen wird in Deutschland der Grad der Behinderung festgestellt:
| GdB | Bedeutung |
|---|---|
| 20–40 | Festgestellter Grad der Behinderung |
| 50 und mehr | Schwerbehinderung |
| 100 | Höchster Grad der Behinderung |
Bei einem GdB von 50 oder höher gilt eine Person als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Wo kann man sich in Hamburg melden?
In Hamburg ist für die Feststellung des Grades der Behinderung die zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg verantwortlich.
Der Antrag kann unter anderem:
- online über das Serviceportal der Stadt Hamburg;
- schriftlich beziehungsweise per Post;
- über die zuständigen Beratungs- und Sozialstellen
gestellt werden.
Offizielle Informationen und Möglichkeiten zur Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Stadt Hamburg:
Hamburg Service – Schwerbehinderung beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird empfohlen, dem Antrag möglichst umfassende medizinische Unterlagen beizufügen, darunter:
- Entlassungsberichte und Krankenhausberichte;
- Ergebnisse von MRT-, CT- und Röntgenuntersuchungen;
- Befunde und Stellungnahmen von Fachärzten;
- Unterlagen über durchgeführte Operationen;
- psychiatrische oder psychologische Befunde zu einer PTBS;
- Unterlagen über durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen;
- nach Möglichkeit deutsche Übersetzungen ukrainischer medizinischer Unterlagen.
Je umfassender die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Alltag beschrieben und dokumentiert sind, desto genauer kann der GdB beurteilt werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Antragstellung
Nach Eingang des Antrags beginnt die zuständige Behörde mit der Prüfung und Bewertung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
2. Einholung medizinischer Unterlagen
Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung kann die zuständige Behörde bei Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen zusätzliche medizinische Unterlagen und Befunde anfordern.
3. Medizinische Bewertung
Bei der Bewertung wird nicht allein die Diagnose berücksichtigt, sondern insbesondere, wie stark die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen.
Dabei können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- Mobilität;
- Selbstständigkeit im Alltag;
- Arbeitsleben;
- soziale Teilhabe;
- psychische Gesundheit.
Wenn eine Person mehrere Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen hat, werden diese in ihrer Gesamtauswirkung bewertet.
4. Erhalt des Bescheids
Nach Abschluss des Verfahrens erhält die antragstellende Person einen offiziellen Bescheid. Darin werden unter anderem angegeben:
- der festgestellte GdB;
- gegebenenfalls zuerkannte Merkzeichen;
- gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer der Feststellung.
Was tun, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind?
Wenn Sie mit dem festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden sind, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im jeweiligen Bescheid.
Wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert, kann außerdem eine Neufeststellung beziehungsweise eine Erhöhung des bereits festgestellten GdB beantragt werden.
Welche Vorteile bietet der Status der Schwerbehinderung?
Personen mit einem GdB von mindestens 50 können – abhängig von ihrer persönlichen Situation und gegebenenfalls von zuerkannten Merkzeichen – verschiedene Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, darunter:
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte;
- steuerliche Vergünstigungen;
- besonderer Kündigungsschutz;
- besondere Regelungen und Unterstützung im Arbeitsleben;
- bestimmte Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr, sofern die entsprechenden Voraussetzungen und Merkzeichen vorliegen;
- Zugang zu bestimmten Unterstützungs- und Rehabilitationsangeboten.
Besonderheiten für ukrainische Veteranen
Für die Feststellung des GdB in Deutschland ist nicht die Teilnahme an Kampfhandlungen als solche entscheidend. Maßgeblich sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Daher wird Veteranen empfohlen:
- alle medizinischen Unterlagen bereits vor der Antragstellung zusammenzustellen;
- auch psychische Folgen des Krieges medizinisch dokumentieren zu lassen;
- sich regelmäßig von Ärzten in Deutschland untersuchen und behandeln zu lassen;
- bei Bedarf Unterstützung von Veteranen- und Sozialorganisationen in Anspruch zu nehmen.
Praktischer Hinweis
Vor der Antragstellung kann es hilfreich sein, den Hausarzt oder behandelnde Fachärzte um ausführliche medizinische Befundberichte zu bitten, in denen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Alltag möglichst konkret beschrieben werden. Eine umfassende medizinische Dokumentation kann für die Beurteilung des Grades der Behinderung von großer Bedeutung sein.
Wichtig: Für das Feststellungsverfahren selbst werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an uns wenden.
Wir begleiten Veteranen auf dem gesamten Weg – von der Vorbereitung der Unterlagen und der Antragstellung bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens.
